Diese AGB gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen MAQUADO Services und seinen Kunden. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen aus den Bereichen Objektservice, Außenanlagen & GaLaBau, Renovierung & Modernisierung (u. a. Trockenbau, Pflasterarbeiten, Terrassenbau, Terrassenüberdachungen, Sichtschutz, Zäune), Reinigung, Projektservice sowie Winter- & Tonnenservice zwischen MAQUADO Services, Noelia Elizabeth Campoverde Julca, St. Töniser Str. 155, 47804 Krefeld (nachfolgend „Auftragnehmerin") und privaten sowie gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§1a Einsatz von Subunternehmern
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise qualifizierte Subunternehmer (Nachunternehmer) einzusetzen, mit denen jeweils eine eigene Rahmenvereinbarung besteht.
(2) Die Auftragnehmerin bleibt in jedem Fall alleinige Vertragspartnerin des Auftraggebers. Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag – insbesondere Gewährleistung, Nachbesserung und Haftung – richten sich ausschließlich gegen die Auftragnehmerin, nicht gegen den eingesetzten Subunternehmer. Der Subunternehmer ist nicht berechtigt, im Namen von MAQUADO Services rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber dem Auftraggeber abzugeben.
(3) Für Ansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin aus der Beauftragung eines Subunternehmers haftet die Auftragnehmerin im Außenverhältnis zum Auftraggeber im gleichen Umfang wie für eigenes Personal (§ 278 BGB). Die interne Kostentragung sowie ein etwaiger Rückgriff (Regress) gegenüber dem Subunternehmer richten sich ausschließlich nach der zwischen der Auftragnehmerin und dem Subunternehmer getroffenen Rahmenvereinbarung und berühren die Rechte des Auftraggebers nicht.
(4) Die in §7 geregelte Mängelanzeigefrist sowie der Anspruch auf Nachbesserung gelten unabhängig davon, ob die Leistung durch die Auftragnehmerin selbst oder durch einen von ihr beauftragten Subunternehmer erbracht wurde.
(5) Kann ein beauftragter Subunternehmer einen bestätigten Termin nicht wahrnehmen, greift die zwischen der Auftragnehmerin und dem Subunternehmer vereinbarte Ausfallregelung (Ersatzstellung durch den Subunternehmer, hilfsweise Vermittlung eines anderen Fachpartners aus dem Partnernetzwerk). Dem Auftraggeber entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten; §5 Abs. 8 gilt entsprechend.
(6) Zur Auftragsdurchführung erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers (z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten, Objektdaten) können an eingesetzte Subunternehmer weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§2 Vertragsschluss & Angebote
(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mit der Auftragsbestätigung bzw. dem Beginn der Leistungserbringung erkennt der Auftraggeber diese AGB als Vertragsbestandteil an. Die AGB werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss über den im Angebot enthaltenen Link zur Verfügung gestellt und sind jederzeit unter [maquado-services.de]/agb.html abrufbar.
(2) Angebote sind ab Versanddatum 14 Tage gültig, sofern kein abweichendes Datum im Angebot angegeben ist. Nach Ablauf ist eine Neuanfrage erforderlich.
(3) Der im Angebot beschriebene Leistungsumfang ist maßgeblich. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(4) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs während der Ausführung können gesondert berechnet werden und bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
(5) Die Auftragnehmerin behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§3 Preise & Zuschläge
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Endpreise gemäß § 19 UStG – es wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(1a) Bei Abonnement- und Paketleistungen wird eine monatliche Rate berechnet, die sich aus der vereinbarten Jahresleistung ergibt und gleichmäßig auf 12 Monate verteilt wird – unabhängig davon, in welchem Rhythmus die einzelnen Einsätze tatsächlich stattfinden (vergleichbar mit einem Abschlag bei Energieversorgungsverträgen). Nach Zeitaufwand abgerechnete Leistungen sowie Zuschläge gemäß dieser AGB werden hiervon nicht erfasst und gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
(2) Für Einsätze an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 50 % auf den Basispreis erhoben.
(2a) Für Einsätze vor 7:00 Uhr wird ein Frühzuschlag von 50 % auf den Basispreis erhoben.
(3) Für Einsätze in den Abend- und Nachtstunden (ab 18:00 Uhr) können Zeitzuschläge anfallen. Die Höhe wird im Angebot ausgewiesen.
(4) Ab einer Entfernung von ca. 12 km vom Stadtgebiet Krefeld wird eine Anfahrtspauschale berechnet. Die genaue Höhe richtet sich nach der tatsächlichen Entfernung und wird im Angebot ausgewiesen.
(5) Beschafftes Material wird zum Einkaufspreis zuzüglich eines Handlingaufschlags berechnet und als gesonderte Rechnungsposition ausgewiesen.
(5a) Für den Abtransport von Schnittgut und Bauabfall wird ein Aufschlag berechnet. Die genaue Höhe wird im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Die Alternative der eigenständigen Entsorgung durch den Auftraggeber ist kostenfrei.
(5b) Für den Winterdienst wird das benötigte Streusalz durch MAQUADO Services gestellt. Eine Grundmenge ist pro Saison inklusive, darüber hinausgehender Mehrverbrauch wird nach Gewicht berechnet. Die genauen Mengen und Preise werden im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
(5c) Der Mülltonnenservice wird für Behälter bis 240 Liter erbracht. Großbehälter ab 1.100 Liter (Rollcontainer) sind nur nach gesonderter Vereinbarung und Preisstellung möglich.
(5d) Verschiebt sich der reguläre Abfuhrtermin durch einen Feiertag, kann eine gesonderte Anfahrt zum Herausstellen bzw. Zurückstellen der Tonnen erforderlich werden. Hierfür wird eine Pauschale pro Vorgang berechnet, deren Höhe im jeweiligen Angebot ausgewiesen ist.
(5e) Bei Abonnement- und Paketleistungen behält sich MAQUADO Services bei Mehraufwand durch Verwilderung, starke Verschmutzung oder vergleichbare Umstände vor, für den jeweils betroffenen Einsatz einen Aufschlag von 20–50 % auf den regulären Preis zu berechnen. Dieser Aufschlag gilt ausschließlich für den betroffenen Einsatz, nicht als dauerhafte Erhöhung des Monatspreises.
(6) Preisanpassungen des allgemeinen Preisniveaus werden mit mindestens 4 Wochen Vorankündigungsfrist mitgeteilt. Bestätigte Angebote behalten für ihre angegebene Gültigkeitsdauer ihre Gültigkeit.
(7) Bei laufenden Abonnement-Verträgen gilt eine Preisanpassung als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen widerspricht. Im Falle des Widerspruchs besteht ein Sonderkündigungsrecht.
§4 Zahlung & Mahnwesen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
(2) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) berechnet sowie folgende Mahnpauschalen:
| Mahnstufe | Fälligkeit | Pauschale | Hinweis |
|---|---|---|---|
| 1. Mahnung | Nach 7 Tagen Verzug | 5,00 € | Erinnerungsschreiben |
| 2. Mahnung | Nach weiteren 7 Tagen | 10,00 € | Letzte Mahnung |
| Inkasso/Rechtlich | Nach weiteren 14 Tagen | Tatsächliche Kosten | Trägt der Auftraggeber |
(3) Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich zu erheben.
§5 Stornierung & Ausfallkosten
Einzelleistungen:
(1) Terminabsagen bei Einzelleistungen sind kostenfrei bei mindestens 24 Stunden Vorlaufzeit. Absagen sind per E-Mail ([E-Mail-Adresse]) oder telefonisch mit anschließender schriftlicher Bestätigung vorzunehmen.
(2) Ist ein Einsatz wegen fehlendem Zugang ohne vorherige Absage nicht möglich, oder verweigert bzw. verhindert der Auftraggeber trotz Anwesenheit die Durchführung der beauftragten Leistung (beides zusammen nachfolgend „No-Show"), wird der im Angebot ausgewiesene Mindestauftragswert in Rechnung gestellt. Der Einsatz wird durch Foto und Zeitstempel dokumentiert und dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
(3) Mindestauftragswert (MAW): Für Einsätze, die aufgrund fehlenden Zugangs zu den Räumlichkeiten beim Auftraggeber nicht durchgeführt werden können, wird ein Mindestauftragswert berechnet. Dieser deckt den bereits entstandenen Aufwand (u. a. Anfahrt, Zeitaufwand und – bei geräteintensiven Leistungen – bereits gebuchte Mietgeräte oder beauftragte Subunternehmer). Der Mindestauftragswert wird im jeweiligen Angebot leistungsbezogen ausgewiesen und beträgt generell mindestens 150 €.
(4) Bei Absagen mit weniger als 24 Stunden Vorlauf (aber vor dem Termin) wird stattdessen eine Ausfallpauschale in Höhe von 25 % des Auftragswertes berechnet, mindestens jedoch 25,00 € und höchstens 150,00 €.
(5) Dem Auftraggeber bleibt in beiden Fällen (Abs. 3 und 4) ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden bzw. Aufwand nicht oder wesentlich niedriger als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
Abonnement-Leistungen:
(6) Bei Abo-Leistungen bleibt der vereinbarte Monatspreis unabhängig von Absagen fällig. Bei rechtzeitiger Absage (mindestens 24 Stunden Vorlauf) wird ein Nachholtermin im gleichen Monat angeboten, sofern die Kapazität es erlaubt. Ist keine Nachholung im gleichen Monat möglich, entfällt der Einsatz ohne Preisminderung.
(7) Bei No-Show bei Abo-Leistungen (siehe Definition in Abs. 2) wird zusätzlich zum Monatspreis der im Angebot ausgewiesene Mindestauftragswert für den ausgefallenen Termin berechnet. Die Dokumentation erfolgt per Foto und Zeitstempel.
Absagen seitens der Auftragnehmerin (MAQUADO Services):
(8) Absagen seitens der Auftragnehmerin erfolgen grundsätzlich mit mindestens 24 Stunden Vorlaufzeit per E-Mail oder telefonisch. Dies umfasst auch Fälle, in denen ein beauftragter Subunternehmer ausfällt und kein zumutbarer Ersatz innerhalb der Frist gestellt werden kann. Ausgefallene Einsätze werden schnellstmöglich nachgeholt. Dem Auftraggeber entstehen keine zusätzlichen Kosten.
(9) Bei höherer Gewalt (z. B. Unfall oder plötzliche Erkrankung des eingesetzten Personals bzw. Subunternehmers ohne verfügbare Vertretung, Naturereignisse, behördliche Anordnungen) ist die Auftragnehmerin von der Leistungspflicht befreit. Der Auftraggeber wird unverzüglich benachrichtigt. Es entstehen keine Schadensersatzansprüche. Der Einsatz wird schnellstmöglich nachgeholt.
§6 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt den Einsatzort rechtzeitig zugänglich bereit und gewährt alle erforderlichen Zugänge.
(2) Vor Einsatzbeginn sind alle Hindernisse, Gegenstände und Risikoquellen vom Einsatzbereich zu entfernen. Dies gilt insbesondere für:
- Gartenflächen und Außenanlagen: Spielzeug, Werkzeug, Steine, Tierkot, versteckte Gegenstände
- Treppenhäuser: Abgestellte Gegenstände, Fahrräder, Kinderwagen
- Einfahrten/Terrassen/Baustellenbereiche: Fahrzeuge, Mobiliar, lose Kabel
- Alle Flächen: Bekannte elektrische Leitungen, Wasseranschlüsse, Beschädigungen
(3) Bekannte Vorschäden sind vor Einsatzbeginn schriftlich oder per Foto zu melden. Nicht gemeldete Vorschäden schließen Haftungsansprüche gegen die Auftragnehmerin aus.
(4) Schäden durch nicht entfernte Hindernisse entgegen Abs. 2 trägt der Auftraggeber.
(5) Wasser und Strom werden MAQUADO Services vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
§7 Gewährleistung & Nachbesserung
(1) Wir bitten um Meldung erkennbarer Mängel innerhalb von 48 Stunden nach Einsatzende mit Fotodokumentation, damit wir zeitnah reagieren können. Ihr gesetzlicher Anspruch auf Nachbesserung im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist bleibt hiervon unberührt.
(2) Bei berechtigten Mängeln besteht ein Anspruch auf einmalige kostenlose Nachbesserung.
(3) Kein Nachbesserungsanspruch besteht bei:
- Nicht gemeldeten Vorschäden (§6 Abs. 3)
- Schäden durch nicht entfernte Hindernisse (§6 Abs. 2)
- Natürlicher Abnutzung oder Witterungseinflüssen
- Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs
- Fehlender Fotodokumentation des Mangels
§8 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet für nachweislich durch ihr Verschulden entstandene Schäden. Versicherungsschutz besteht über eine eigenständige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Deckungssumme MAQUADO Betriebshaftpflicht einfügen, sobald Vertrag abgeschlossen] pauschal für Personen- und Sachschäden.
(2) Die Haftung ist ausgeschlossen bei:
- Schäden durch nicht gemeldete Vorschäden oder nicht entfernte Hindernisse
- Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs (insb. Elektro-, Gas-, Sanitär- und Dacharbeiten)
- Höherer Gewalt (Unwetter, Frost, Naturkatastrophen)
- Mittelbaren Schäden oder entgangenem Gewinn
(3) Schadensersatzansprüche sind innerhalb von 4 Wochen nach Schadenseintritt schriftlich geltend zu machen.
§9 Laufzeit & Kündigung
(1) Abonnement-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsschluss. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sie sich automatisch um jeweils einen Monat und sind mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.
(1a) Saisonale Außenanlagen-Abos haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsschluss und verlängern sich danach automatisch um jeweils einen Monat, kündbar mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich für die tatsächliche Saisonzeit und die tatsächlich durchgeführten Einsätze (ca. März bis Oktober, je nach Wachstumsperiode). Außerhalb der Saison (ca. November bis Februar) pausiert das Abo automatisch ohne Berechnung, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf und ohne dass sich dadurch die Mindestlaufzeit verlängert.
(2) Einzelleistungen mit monatlicher Abrechnung (z. B. Mülltonnenservice als Einzelbuchung) sind monatlich kündbar mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende.
(3) Winterdienst-Saisonverträge gelten für den Zeitraum November bis März einer Saison und verlängern sich automatisch für die Folgesaison, wenn sie nicht bis spätestens 30. September (letzter Tag des Kündigungseingangs) schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zu diesem Datum bei MAQUADO Services, Noelia Elizabeth Campoverde Julca, St. Töniser Str. 155, 47804 Krefeld eingegangen sein.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (Brief oder E-Mail an [E-Mail-Adresse]) und müssen die Kundennummer sowie die Auftragsnummer enthalten. Diese sind im jeweiligen Angebot, Vertrag und auf der Rechnung ausgewiesen.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (u. a. wiederholter Zahlungsverzug, schwerwiegende Verletzung der Auftraggeberpflichten).
§9a Widerrufsrecht
(1) Geltungsbereich: Privatkunden (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) haben das Recht, einen über das Kontaktformular oder per E-Mail geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Unternehmen und gewerbliche Auftraggeber haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(2) Fristbeginn: Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail.
(3) Ausübung: Der Widerruf ist in Textform (E-Mail an [E-Mail-Adresse]) zu erklären. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Maßgeblich ist der Eingang der Widerrufserklärung.
(4) Widerruf bei noch nicht begonnenen Leistungen: Wurde mit der Leistungserbringung noch nicht begonnen, erstattet MAQUADO Services bereits gezahlte Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung vollständig zurück.
(5) Widerruf bei bereits begonnenen Leistungen – Sofortbeginn auf Kundenwunsch: Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich den Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist und bestätigt dies schriftlich, so gilt: Ist die Leistung zu diesem Zeitpunkt vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht. Ist die Leistung noch nicht vollständig erbracht, kann der Auftraggeber widerrufen, ist jedoch zur anteiligen Vergütung der bis zum Widerruf tatsächlich erbrachten Leistungen verpflichtet.
(6) Klarstellung Abo-Verträge: Das Widerrufsrecht bezieht sich ausschließlich auf die 14-tägige Frist nach Vertragsschluss (Auftragsbestätigung). Ein Widerruf nach Ablauf dieser Frist ist nicht möglich. Für spätere Vertragsbeendigungen gelten ausschließlich §9 (ordentliche Kündigung) und §9b (außerordentliche Kündigung).
§9b Außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht)
(1) Beide Vertragsparteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB. Eine außerordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar ist.
(2) Wichtige Gründe seitens MAQUADO Services (nicht abschließend):
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz schriftlicher Mahnung
- Wiederholte Zugangsverweigerung ohne vorherige Absage
- Unzumutbare Arbeitsbedingungen oder Gefährdung von eingesetztem Personal bzw. Subunternehmern
- Falsche oder irreführende Angaben bei Vertragsschluss (z. B. zu Objektgröße oder -zustand)
- Schwerwiegende oder wiederholte Verletzung der Auftraggeberpflichten gemäß §6
(3) Wichtige Gründe seitens des Auftraggebers (nicht abschließend):
- Wiederholtes Nichterscheinen ohne vorherige Absage (mehr als zweimal innerhalb von 3 Monaten)
- Nachweisliche grobe Schlechtleistung trotz schriftlicher Nachbesserungsaufforderung und gesetzter Frist
- Insolvenz oder Betriebsaufgabe von MAQUADO Services
(4) Form und Frist: Die außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform (Brief oder E-Mail) und muss den Kündigungsgrund benennen. Vor Ausspruch der Kündigung ist dem Vertragspartner – sofern zumutbar – eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
(5) Rechtsfolge: Bereits vollständig erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber entfällt die Pflicht zur Zahlung für noch nicht erbrachte Leistungen ab Kündigungseingang. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(6) § 9 Abs. 5 bleibt unberührt.
§10 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
(2) Zur Auftragsabwicklung eingesetzte Systeme (CRM, Automatisierung, E-Mail) werden DSGVO-konform auf EU-Servern betrieben. Fotoeinsendungen werden auf einem verschlüsselten Cloud-Speicher auf EU-Basis gespeichert. Zur automatischen Berechnung der Anfahrtsentfernung wird die Google Maps Platform eingesetzt. Mit allen Dienstleistern bestehen Auftragsverarbeitungsverträge.
(3) Datenlöschung: Interessenten ohne Auftrag nach 12 Monaten, abgeschlossene Aufträge nach gesetzlichen Fristen (steuerrelevant: 10 Jahre).
(4) Auskunft, Berichtigung und Löschung: [E-Mail-Adresse]
Weitere Informationen: Datenschutzerklärung
§11 Fotodokumentation
(1) Die Auftragnehmerin ist zur Fotodokumentation vor, während und nach Einsätzen berechtigt (Qualitätssicherung, Haftungsnachweis).
(2) Fotos werden nicht veröffentlicht und nach 3 Jahren gelöscht (im Schadensfall bis Fallabschluss), es sei denn, der Auftraggeber hat einer Verwendung zu Werbezwecken (z. B. Website, Social Media) im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(3) Beim Winterdienst ist die Fotodokumentation mit sichtbarem Zeitstempel Pflichtbestandteil des Einsatznachweises.
§11a Haftungsausschluss Fachleistungen
(1) MAQUADO Services erbringt Leistungen ausschließlich im Rahmen ihrer Qualifikation sowie der Qualifikation ihrer Subunternehmer. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die besondere behördliche Zulassungen erfordern, insbesondere:
- Heizungsanlagen, Öltanks, Gasanschlüsse und Heiztechnik
- Elektroinstallationsarbeiten (Anschließen/Austauschen von Steckdosen, Schaltern, Leitungen)
- Brandschutzprüfungen und -installationen
- Wasserinstallationen und Sanitärarbeiten
- Statische Beurteilungen und Tragwerksarbeiten
- Dacharbeiten
(2) MAQUADO Services dokumentiert sichtbare Auffälligkeiten bei Objektbetreuungs- und Renovierungsleistungen und informiert den Auftraggeber. Eine fachliche Beurteilung oder Haftung für nicht erkannte technische Mängel, die Fachkenntnisse erfordern, ist ausgeschlossen.
(3) Die Verantwortung für die regelmäßige Wartung und Prüfung durch zugelassene Fachbetriebe (Heizung, Gas, Elektrik, Brandschutz) liegt beim Auftraggeber.
(4) Fotos, die im Rahmen der Objektbetreuung zu Dokumentationszwecken erstellt werden, ersetzen keine fachliche Bewertung.
§11b Datenschutz bei Fotoeinsendungen
(1) Kunden können Fotos zur Unterstützung der Angebotserstellung per E-Mail an [E-Mail-Adresse] einsenden. Die Fotos werden ausschließlich für die Angebotserstellung und Auftragsabwicklung verwendet.
(2) Fotos werden nach Abschluss des Auftrags bzw. nach Ablehnung des Angebots gelöscht, spätestens jedoch nach 12 Monaten. Im Schadensfall werden relevante Fotos bis zum Fallabschluss aufbewahrt.
(3) Die Speicherung erfolgt verschlüsselt auf einem Cloud-Speicher auf EU-Basis. Es besteht ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag. Eine automatische Löschroutine wird eingerichtet.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Krefeld für gewerbliche Auftraggeber.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt (Salvatorische Klausel).
(3) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
(4) Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist abrufbar unter: [www.maquado-services.de/agb.html]
Kontakt bei Fragen zu diesen AGB:
MAQUADO Services · Noelia Elizabeth Campoverde Julca
St. Töniser Str. 155 · 47804 Krefeld
[E-Mail-Adresse]